Wirtschaftsrecht
Da die Wirtschaftsordnung heute bis zu einem gewissen Grad durch das Eingreifen des Staates in das Wirtschaftsleben verwirklicht wird, vereint das Handelsrecht eine Reihe von Regeln für das Funktionieren und die Ordnung des Wirtschaftslebens mit Rechtsgebieten wie dem Gesellschaftsrecht, dem Schuldrecht und dem Recht der übertragbaren Wertpapiere, mit denen es in enger Wechselwirkung steht.
Bei den Handelsgesellschaften handelt es sich um Kollektiv-, Kommandit-, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Das Recht der Urkunden ist unter dem Titel der handelbaren Wertpapiere zusammengefasst. Sie werden in Form von Namens- und Inhaberpapieren ausgestellt. Begebbare Urkunden sind Policen, Schuldverschreibungen, Schecks, Warenwechsel und Transportscheine. Handelbare Papiere sind solche, deren Rechte nicht getrennt von dem Papier geltend gemacht werden können und die nicht auf andere übertragen werden können.
Einige der Fälle im Zusammenhang mit dem Handelsrecht sind die folgenden;
- Fälle, die sich aus dem Recht der übertragbaren Wertpapiere (Scheck-Wechsel-Politik) ergeben
- Fälle von unlauterem Wettbewerb
- Konkurs- und Insolvenzverfahren
- Rechtsstreitigkeiten aus dem Gesellschaftsrecht
- Marken- und Patentrechtsstreitigkeiten
- Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen
- Rechtsstreitigkeiten aus Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen
- Rechtsstreitigkeiten aus Handelsverträgen
- Feststellungsklagen aus Handelsgeschäften
- Ansprüche aus Handelsgeschäften
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