Vollstreckungsrecht
Vollstreckungs- und Konkursrecht Alle Tätigkeiten, die der Durchsetzung der sich aus dem materiellen Recht ergebenden Forderungen durch die zuständigen Organe und die Staatsgewalt dienen, werden als Vollstreckungshandlungen bezeichnet; der Rechtszweig, der die damit zusammenhängenden Vorschriften regelt, heißt Vollstreckungsrecht (Vollstreckungs- und Konkursrecht).
Das Vollstreckungs- und Konkursrecht beruht auf einem Zweiparteiensystem. Die Parteien des Verfahrens sind der Gläubiger und der Schuldner. Die Partei, die den Antrag stellt und das Vollstreckungsverfahren einleitet, ist der Gläubiger, und die Partei, gegen die das Verfahren eingeleitet wird, d. h. die Partei, die verpflichtet ist, die Schuld zu begleichen, ist der Schuldner. Unsere Kanzlei bietet Dienstleistungen in diesem Bereich an, insbesondere in folgenden Angelegenheiten;
- Einspruch gegen die Vollstreckung/den Zahlungsbefehl,
- Verfolgung der Arbeiten und Vorgänge im Zusammenhang mit Vollstreckungsverfahren von Anfang bis Ende,
- Einreichung einer Beschwerde gegen die Handlungen des Gerichtsvollziehers im Rahmen des Verfahrens,
- Alle Arten von negativen Feststellungen und Reklamationen, die sich aus dem Vollstreckungsrecht ergeben,
- Rücknahme des Widerspruchs gegen das Vollstreckungsverfahren und Aufhebung des Widerspruchs,
- Fälle der Zwangslöschung von Immobilienangeboten,
- Alle Arten von Forderungen,
- Verfahren zur Zwangsversteigerung von Grundstücken...
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