Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht, das zur Lösung von Problemen zwischen dem Staat und dem Einzelnen angewandt wird, sieht die Abwägung der Vorrechte und Privilegien vor, die der Öffentlichkeit und dem Einzelnen im öffentlichen Interesse im Rahmen der Gesetze gewährt werden. Das Verwaltungsrecht, das verschiedene Regeln für alle Tätigkeiten der Verwaltung festlegt, bedeutet, dass der gerichtliche Rechtsbehelf gegen die von der Verwaltung durchgeführten Tätigkeiten offen ist.
Annullierungsfälle machen einen großen Teil der Verwaltungsverfahren aus. In diesem Zusammenhang bietet unsere Kanzlei ihren Mandanten juristische Unterstützung und Rechtsbeistand auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, insbesondere in folgenden Fällen
- Klagen gegen die Entlassung aus einem öffentlichen Amt oder dem öffentlichen Dienst,
- Klagen gegen Disziplinarstrafen wie Verwarnung, Verweis, Gehaltsabzug, Aussetzung der Beförderung,
- Klagen wegen Ernennung, Versetzung, Beförderung und Titeländerung, Geldansprüche, in diesem Rahmen auch Versetzungsfälle aufgrund des Ehegattenstatus,
- Klagen, die sich aus der Raumordnungsgesetzgebung ergeben; Klagen gegen Abriss, Bußgeldbescheide, Löschung der Baugenehmigung,
- Festsetzung von Schulnoten, Klagen gegen das Verfahren zur Entlassung eines Schülers von der Schule,
- Klagen aus dem Vergaberecht; Klagen gegen Ausschreibungsverbot, Rüge und beanstandete Beschwerdeverfahren,
- Klagen gegen die Entlassung wegen des Verlusts der Voraussetzungen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst,
- Klagen gegen die Versetzung in den Ruhestand können dazu gezählt werden.
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