Obligationenrecht
Das Schuldrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts, das sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Gleichen, den sogenannten Schuldverhältnissen, befasst. Das Schuldrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts, das sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Gleichen, den sogenannten Schuldverhältnissen, befasst. Das Obligationenrecht ist die Quelle des Schuldrechts im Privatrecht und ist ein Gesetz, das die Schuldverhältnisse regelt, die in den Bereich des Schuldrechts fallen. Definiert man den Begriff des Schuldverhältnisses im Sinne des Privatrechts, so handelt es sich um ein Rechtsverhältnis, das zwischen zwei Parteien, dem Gläubiger und dem Schuldner, besteht, wobei der Schuldner gegenüber dem Gläubiger zu einem bestimmten Verhalten (Leistung) verpflichtet ist und der Gläubiger die Erfüllung dieses Verhaltens vom Schuldner verlangen kann (Leistung verlangen).
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