Immobilienrecht

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Immobilienrecht

Immobilien bedeutet wörtlich übersetzt unbeweglich, und im Allgemeinen wird zwischen beweglichem und unbeweglichem Eigentum unterschieden. Immobilien ist die allgemeine Bezeichnung für alle Gegenstände, die nicht transportiert werden können, wie Häuser, Grundstücke und Gebäude. Das Immobilienrecht ist ein sehr weites Feld und wird nicht nur in fast fünfundzwanzig Gesetzen geregelt, sondern auch in Verordnungen, die sich mit Immobilien befassen. Unsere Kanzlei erbringt Dienstleistungen im Bereich des Immobilienrechts, insbesondere in den folgenden Fällen; 

  • İzale-i Şuyu - Fälle der Aufhebung von Partnerschaften, 
  • Grundbuchlöschungs- und Eintragungsfälle, 
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen über den Bau von Eigentumswohnungen, 
  • Enteignungsfälle, 
  • Fälle zur Verhinderung von Interventionen, 
  • Ecrimisil-Fälle  

Zusätzlich zu diesen Fällen gibt es verschiedene Arten von Rechtsstreitigkeiten sowie Beratungsdienste im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien.  

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