Ausländerrecht
Das Ausländerrecht ist ein Zweig des internationalen Privatrechts, der alle Rechtsnormen wie Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben umfasst, die den Status von Ausländern in einem Land regeln. Als Anwaltskanzlei Örsçelik unterstützen wir unsere Mandanten in vielen Bereichen, wie z. B. bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft, der Arbeitserlaubnis, der Aufenthaltsgenehmigung, der Gründung eines Unternehmens, der Eröffnung eines Bankkontos, der Abschiebung usw. in unserem Land.
Unsere Kanzlei bietet die folgenden Dienstleistungen im Bereich des Ausländerrechts an, darunter
- Weiterverfolgung von Anträgen auf Einbürgerung, Beilegung von Streitigkeiten im Falle der Ablehnung von Anträgen auf Einbürgerung und Weiterverfolgung von Fällen der Annullierung,
- Aufhebung von Verwaltungsverfahren gegen Entscheidungen über die Annullierung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen,
- Annullierung von Abschiebungsanordnungen,
- Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Gerichtsurteilen und Schiedssprüchen in der Türkei,
- Ausländische natürliche und juristische Personen als Prozesspartei in der Türkei, Verfolgung von Prozessen und Vollstreckungsverfahren,
- Gründung von Unternehmen durch Ausländer in der Türkei, Regelung von Verträgen zwischen staatlichen Institutionen, Partnern, Mitarbeitern und Kunden und Beilegung von Streitigkeiten,
- Verfolgung von Immobilienkauf- und -verkaufstransaktionen ausländischer Personen in der Türkei,
- Beratung ausländischer Personen zum Erbrecht in der Türkei.
Unser Büro bietet Rechtsberatung und -vertretung in ausländerrechtlichen Fragen und unterstützt Ausländer beim Schutz ihrer Rechte in der Türkei.
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